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   BayObLG, 06.05.1974 - RReg. 4 St 508/74 OWi   

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BayObLG, 06.05.1974 - RReg. 4 St 508/74 OWi (https://dejure.org/1974,3766)
BayObLG, Entscheidung vom 06.05.1974 - RReg. 4 St 508/74 OWi (https://dejure.org/1974,3766)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Mai 1974 - RReg. 4 St 508/74 OWi (https://dejure.org/1974,3766)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkungen eines verschuldeten Verbotsirrtums für das Vorliegen eines Vorsatzes; Wirkungen der verbotenen Beschäftigung mehrerer Arbeitnehmer; Rechtliche Wirkungen der Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter mehrerer Träger durch eine Handlung

 
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  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1974 - RReg. 4 St 508/74
    Der verschuldete Verbotsirrtum läßt aber den Vorsatz unberührt (BGHSt 2, 194, 205 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] ; Göhler OWiG 3. Aufl. Anm. 3 zu § 6).
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BayObLG, 06.05.1974 - RReg. 4 St 508/74
    Allerdings ist dann, wenn durch eine Handlung höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Träger verletzt werden, in der Regel Tateinheit ( § 73 StGB ) anzunehmen (BGHSt 1, 20; 6, 81, 82) [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54] .
  • BGH, 09.04.1954 - 2 StR 74/54
    Auszug aus BayObLG, 06.05.1974 - RReg. 4 St 508/74
    Allerdings ist dann, wenn durch eine Handlung höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Träger verletzt werden, in der Regel Tateinheit ( § 73 StGB ) anzunehmen (BGHSt 1, 20; 6, 81, 82) [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54] .
  • BayObLG, 21.12.1973 - RReg. 4 St 157/73

    Wirkungen des Fehlens eines wirksamen Arbeitsvertrages für das Vorliegen der

    Auszug aus BayObLG, 06.05.1974 - RReg. 4 St 508/74
    Der Senat hat seine Ansicht, daß die verbotene gleichzeitige Beschäftigung mehrerer Arbeitnehmer nur eine Straftat bzw. eine Ordnungswidrigkeit darstellt, bereits in einer zur Frage der verbotswidrigen Beschäftigung von mehreren Kindern ergangenen Entscheidung dargelegt (Urteil vom 21.12.1973 RReg. 4 St 157/73, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
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